Stand 25. Oktober 2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsbedingungen für die Bereitstellung von deaFlow als Software-as-a-Service an Geschäftskunden.
Vertragsentwurf für deaFlowDiese Fassung ist zur Einbeziehung in individuelle Angebote vorbereitet. Sie wird nicht allein durch den Besuch dieser Website Vertragsbestandteil. Leistungsbeschreibung, Auftragsverarbeitung und betriebliche Anlagen sind vor Vertragsabschluss für den konkreten Einsatz festzulegen.
1. Anbieter, Kundenkreis und Vertragsgrundlagen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln Verträge zwischen der SCHURR IT UG (haftungsbeschränkt), Schützenstraße 47, 63263 Neu-Isenburg (nachfolgend „SCHURR IT“), und ihren Kunden über die zeitlich begrenzte Nutzung von deaFlow als Software-as-a-Service. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang (§ 305b BGB). Danach gelten die vereinbarte Leistungsbeschreibung und gegebenenfalls ein Service Level Agreement (SLA), gefolgt von diesen AGB. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag hat die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) einschließlich ihrer Anlagen bei Widersprüchen Vorrang. Zwingende gesetzliche Regelungen bleiben unberührt.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, soweit SCHURR IT ihnen zustimmt. Die bloße Leistungserbringung bedeutet keine solche Zustimmung.
2. Vertragsschluss und Leistungsumfang
Die Darstellung auf der Website ist eine Produktinformation und kein verbindliches Vertragsangebot. Ein Vertrag kommt durch Annahme eines individuellen Angebots oder durch eine Auftragsbestätigung zustande. Vor der Annahme erhält der Kunde die maßgebliche Fassung dieser AGB und die vereinbarten Anlagen in speicherbarer Form.
Die Leistungsbeschreibung bestimmt insbesondere Module, freigegebene Funktionen, Nutzerumfang, Speicher, Betriebsmodell, Laufzeit, Entgelt, Support, Verarbeitungsorte und gegebenenfalls Migration oder Einführung. Geplante Funktionen sind nur geschuldet, wenn ihre Lieferung ausdrücklich mit Termin vereinbart ist. Isolated, Sovereign, On-Premises und Air-Gap sind keine ohne gesonderte Vereinbarung verfügbaren Standardleistungen.
Der Kunde erhält Zugang zur vereinbarten Anwendung über das Internet. Ein Anspruch auf Überlassung von Quellcode oder Installation in eigener Infrastruktur entsteht dadurch nicht. Für gesondert vereinbarte Werk-, Beratungs- oder Individualentwicklungsleistungen sind Leistungsumfang und etwaige Abnahme eigenständig festzulegen.
3. Produktiver Einsatz und besondere Daten
deaFlow wird als Beta für den vereinbarten produktiven Unternehmenseinsatz bereitgestellt. Der Startumfang umfasst Disposition und Audit. Maßgeblich sind die im Angebot festgelegten Funktionen, Leistungen und Einschränkungen. Die Kennzeichnung als Beta schränkt die vereinbarten Leistungs-, Datenschutz- und Haftungspflichten nicht pauschal ein.
Vor dem Einsatz echter personenbezogener Daten müssen die AVV, ihre vollständigen Anlagen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen wirksam vereinbart und umgesetzt sein. Die Verarbeitung besonderer Datenkategorien nach Art. 9 DSGVO, von Daten nach Art. 10 DSGVO sowie von berufs- oder sozialrechtlich besonders geschützten Informationen setzt eine vorherige, ausdrückliche Vereinbarung über den zulässigen Umfang und die zusätzlichen Schutzanforderungen voraus. Dies gilt etwa für Gesundheitsangaben in Personalunterlagen, Berufsgeheimnisse nach § 203 StGB oder Sozialdaten.
Der Kunde prüft seine Rechtsgrundlagen und erforderlichen zusätzlichen Vereinbarungen. SCHURR IT prüft die Eignung der vereinbarten technischen und organisatorischen Maßnahmen für die übernommenen Verarbeitungen. Eine Verlagerung sämtlicher Datenschutzpflichten auf den Kunden ist damit nicht verbunden.
4. Nutzungsrechte und Mitwirkung
SCHURR IT gewährt dem Kunden für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht ausschließliches Recht, deaFlow im vereinbarten Umfang für eigene betriebliche Zwecke durch berechtigte Nutzer zu verwenden. Rechte an vom Kunden eingebrachten Inhalten verbleiben bei ihm beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern. SCHURR IT erhält daran ausschließlich die für Bereitstellung, Sicherung, Support und vertragsgemäße Rückgabe notwendigen Rechte.
Der Kunde richtet angemessene Berechtigungen ein, hält Zugangsdaten vertraulich, entzieht nicht mehr benötigte Zugänge und informiert SCHURR IT unverzüglich über erkennbare Sicherheitsvorfälle. Er sorgt für geeignete Endgeräte, aktuelle unterstützte Browser und seine Internetverbindung. Verfügbare Mehrfaktor-Authentifizierung soll genutzt werden.
Unzulässig sind rechtswidrige Inhalte, Angriffe auf fremde Mandanten, Umgehung von Zugangsbeschränkungen und eine vertragswidrige Weitervermietung. Gesetzlich erlaubte Handlungen, insbesondere nach §§ 69d und 69e UrhG, bleiben zulässig. Sicherheitstests mit Auswirkungen auf die Infrastruktur sind vorab abzustimmen.
Der Kunde prüft importierte Daten und fachliche Ergebnisse und erfüllt seine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten. Eigene Exporte und Sicherungen ergänzen die ausdrücklich vereinbarten Sicherungspflichten von SCHURR IT; sie ersetzen diese nicht.
5. Betrieb, Wartung und Support
SCHURR IT stellt die vereinbarten Funktionen bereit und trifft dem vereinbarten Schutzbedarf angemessene Maßnahmen für Sicherheit und Betrieb. Eine bestimmte Verfügbarkeitsquote, Reaktionszeit, Wiederanlaufzeit (RTO) oder ein maximaler Datenverlustzeitraum (RPO) wird nur bei ausdrücklicher Vereinbarung geschuldet. Das Fehlen einer zusätzlichen SLA-Garantie beseitigt die Pflicht zur vertragsgemäßen Leistung nicht.
Planbare Wartungen werden rechtzeitig angekündigt und möglichst in nutzungsarme Zeiten gelegt. Dringende Maßnahmen zur Abwehr konkreter Sicherheitsgefahren können kurzfristig erfolgen; über erhebliche Auswirkungen informiert SCHURR IT unverzüglich. Wartung stellt keine pauschale Befreiung von gesetzlichen Mängelrechten dar.
Supportweg, Servicezeiten und Prioritäten werden im Angebot festgelegt. Updates dürfen vereinbarte wesentliche Funktionen und das vereinbarte Datenschutzniveau nicht mindern. Erforderliche wesentliche Leistungsänderungen bedürfen einer Vereinbarung; Ziffer 14 gilt ergänzend.
6. Integrationen und fachliche Verantwortung
Die Nutzung von Drittanbieterschnittstellen setzt die im Angebot benannten Freigaben, Zugänge und gegebenenfalls Verträge des Kunden mit dem Drittanbieter voraus. Nur ausdrücklich vereinbarte und freigegebene Fachabläufe gehören zum Leistungsumfang. Änderungen eines Drittanbieters berechtigen SCHURR IT nicht automatisch zur dauerhaften Einstellung einer geschuldeten Leistung.
deaFlow unterstützt organisatorische und kaufmännische Prozesse. Soweit nicht gesondert vereinbart, erbringt SCHURR IT keine Rechts-, Steuer- oder Wirtschaftsprüfungsberatung und schuldet keine Zertifizierung oder behördliche Anerkennung. Der Kunde bleibt für fachliche Freigaben, gesetzliche Meldungen, Fristen und die Rechtmäßigkeit seiner Verarbeitung verantwortlich. Dies berührt weder die vereinbarte Funktionsfähigkeit noch die Haftung von SCHURR IT für eigene Pflichtverletzungen.
7. Vergütung und Zahlung
Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise und Abrechnungsintervalle zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Nutzungsabhängige Entgelte, Einrichtungs-, Migrations- und Zusatzleistungen werden nur berechnet, wenn ihre Grundlagen vorab vereinbart sind. Ohne abweichende Vereinbarung sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang zu zahlen.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen. Eine Aufrechnung ist mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen sowie mit Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis zulässig. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt. Preisänderungen erfordern eine Vereinbarung; die Veröffentlichung einer neuen Preisliste ändert einen bestehenden Vertrag nicht.
8. Datenschutz und Vertraulichkeit
Soweit SCHURR IT personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn eine AVV nach Art. 28 DSGVO. Diese konkretisiert Weisungen, Schutzmaßnahmen, Unterauftragnehmer, Drittlandzugriffe, Vorfallmeldungen, Kontrollrechte, Unterstützung und Löschung. Kundeninhalte werden nicht ohne gesonderte rechtmäßige Grundlage und ausdrückliche Vereinbarung für Werbung, den Verkauf an Dritte oder das Training allgemeiner KI-Modelle verwendet.
Beide Parteien behandeln nicht öffentliche Geschäfts-, Betriebs- und Sicherheitsinformationen vertraulich und beschränken Zugriffe auf Personen, die diese zur Vertragserfüllung benötigen und entsprechend verpflichtet sind. Die Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus. Ausgenommen sind nachweislich rechtmäßig bekannte, öffentlich bekannte, unabhängig entwickelte oder rechtmäßig von Dritten erhaltene Informationen. Gesetzlich vorgeschriebene Offenlegungen bleiben zulässig; die andere Partei wird vorher informiert, soweit dies rechtlich zulässig ist.
9. Mängel und Leistungsstörungen
Für die SaaS-Bereitstellung gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Der Kunde beschreibt auftretende Störungen möglichst nachvollziehbar und ermöglicht die erforderliche Untersuchung. Eine unterlassene Anzeige hat nur die gesetzlich vorgesehenen Folgen.
Die verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB wird ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei arglistigem Verschweigen, einer übernommenen Garantie oder in den Fällen der unbeschränkten Haftung nach Ziffer 10. Mängelbeseitigung, Minderung und gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.
10. Haftung
SCHURR IT haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie. Sonstige zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet SCHURR IT für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Vereinbarte Pflichten zum Schutz, zur Sicherung und zur Rückgabe von Kundendaten können wesentliche Vertragspflichten sein. Datenverlust wird nicht pauschal von der Haftung ausgenommen. Ein Mitverschulden des Kunden wird ausschließlich nach den gesetzlichen Regeln, insbesondere § 254 BGB, berücksichtigt.
Diese Regelungen gelten auch zugunsten gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Rechte betroffener Personen und die gesetzliche Haftung nach Art. 82 DSGVO werden durch diese AGB nicht eingeschränkt; ein interner Ausgleich richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen.
11. Vorübergehende Sperrung
SCHURR IT darf den Zugang nur im erforderlichen Umfang vorübergehend beschränken, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen erheblichen vertragswidrigen Gebrauch, eine erhebliche Sicherheitsgefahr oder eine rechtliche Verpflichtung bestehen. Bei Zahlungsverzug ist eine Sperrung erst nach angemessener Zahlungsfrist und ausdrücklicher Androhung zulässig, soweit sie unter Berücksichtigung beiderseitiger Interessen verhältnismäßig ist.
Der Kunde wird nach Möglichkeit vorab informiert und erhält Gelegenheit zur Abhilfe. Bei Gefahr im Verzug folgt die Information unverzüglich, soweit rechtlich zulässig. Die Sperrung endet, sobald ihr Grund entfällt. Sie rechtfertigt keine Löschung von Daten und darf zwingende Rückgabe- oder Wechselrechte nicht vereiteln.
12. Laufzeit und Beendigung
Vertragsbeginn, Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist ergeben sich aus dem Angebot. Fehlt eine Vereinbarung zur Laufzeit, läuft der Vertrag unbefristet und kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Kündigungen können in Textform, insbesondere per E-Mail, erklärt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Soweit gesetzlich erforderlich, ist zuvor eine angemessene Abhilfefrist oder Abmahnung notwendig. Zwingende Rechte auf Anbieterwechsel und Datenübertragung werden durch eine Vertragslaufzeit nicht eingeschränkt.
13. Anbieterwechsel und Datenrückgabe
Der Kunde kann einen Wechsel zu einem anderen Anbieter, die Übertragung auf eigene Infrastruktur oder die Löschung verlangen. Soweit Kapitel VI der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) anwendbar ist, gelten die folgenden Regelungen; weitergehende zwingende Rechte bleiben bestehen. Ansprechpartner ist info@deaflow.de.
Für die Einleitung des Wechsels gilt eine Ankündigungsfrist von höchstens zwei Monaten. Anschließend unterstützt SCHURR IT den Wechsel ohne unangemessene Verzögerung innerhalb eines Übergangszeitraums von höchstens 30 Kalendertagen, hält die vertraglichen Funktionen aufrecht, unterstützt die vereinbarte Ausstiegsstrategie und wahrt während der Übertragung die Sicherheit. Bekannte Risiken für die Kontinuität werden mitgeteilt.
Ist die Durchführung innerhalb von 30 Kalendertagen technisch nicht möglich, begründet SCHURR IT dies innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Eingang des Wechselverlangens und benennt einen alternativen Übergangszeitraum von höchstens sieben Monaten. Der Kunde kann den Übergangszeitraum einmal um einen für seine Zwecke angemessenen Zeitraum verlängern.
Exportierbar sind die vom Kunden eingebrachten und durch seine Nutzung erzeugten Eingabe- und Ausgabedaten einschließlich der zugehörigen Metadaten sowie die übertragbaren digitalen Vermögenswerte. Geschützte interne Daten oder Geschäftsgeheimnisse von SCHURR IT werden nur im gesetzlich zulässigen Umfang ausgenommen; dies darf den Wechsel nicht behindern oder verzögern. Die konkrete Leistungsbeschreibung enthält vor Vertragsschluss das Inventar der Datenkategorien, Formate, Schnittstellen, technischen Beschränkungen und zulässigen Ausnahmen sowie den Verweis auf das aktuelle Formatregister. Ein vollständiger Export wird nicht allein durch das Vorhandensein einzelner Berichtsdownload-Funktionen zugesichert.
SCHURR IT bestätigt den erfolgreichen Abschluss des Wechsels. Der betroffene Vertrag endet mit diesem Abschluss; bei einer gewählten Löschung ohne Wechsel endet er nach Ablauf der Ankündigungsfrist. Für den Datenabruf besteht nach Ende des Übergangszeitraums eine Frist von mindestens 30 Kalendertagen. Eine für den Kunden günstigere vereinbarte Abruffrist bleibt bestehen.
Für den gesetzlich geschuldeten Wechsel werden keine Wechselentgelte erhoben. Bis zur Vertragsbeendigung fallen die vereinbarten regulären Entgelte an; eine zusätzliche Vertragsstrafe oder Vorfälligkeitsentschädigung für den Wechsel wird nicht erhoben. Freiwillig beauftragte zusätzliche Leistungen außerhalb der gesetzlichen Wechselpflichten sind nur nach vorheriger gesonderter Preisvereinbarung kostenpflichtig.
Nach Ablauf der Abruffrist und erfolgreichem Wechsel löscht SCHURR IT die betreffenden Kundendaten, soweit keine gesetzliche Pflicht entgegensteht. Die AVV regelt die nachweisbare Löschung einschließlich Sicherungskopien und etwaiger gesetzlich erforderlicher, zugriffsbeschränkter Restaufbewahrung. Ein Löschverlangen ohne Wechsel wird nach den vereinbarten und gesetzlichen Vorgaben umgesetzt. Gesetzlich aufzubewahrende Vertrags- und Rechnungsdaten von SCHURR IT sind von Kundeninhalten zu unterscheiden.
14. Vertragsänderungen und Schlussbestimmungen
Vertragsänderungen bedürfen einer Vereinbarung. Eine neue Websitefassung dieser AGB oder das Schweigen des Kunden ersetzt keine Zustimmung. Der Vorrang individueller Vereinbarungen bleibt unberührt.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingendes Unionsrecht bleibt anwendbar. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird der Sitz von SCHURR IT als Gerichtsstand vereinbart, soweit kein ausschließlicher gesetzlicher Gerichtsstand besteht. Für andere Kunden gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder nicht Vertragsbestandteil sein, richten sich die Folgen nach § 306 BGB. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.